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Aufnahme
in die Jahrgangsstufe 11

Um in die Jahrgangsstufe 11 unseres Aufbaugymnasiums aufgenommen zu werden, musst Du – abhängig von Deinem jeweiligen Abschluss – bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Zusammenstellung auf dieser Seite hilft Dir bei der Orientierung.

Solltest Du diese Bedingungen nicht erfüllen, kannst Du eine Aufnahmeprüfung bei uns im Hause machen. Die Informationen dazu findest Du hier.

Abschlusszeugnis der Realschule Plus (RS+)

Eine Übersicht über die zu erfüllenden Bedingungen findest Du in der folgenden Pdf-Datei, die Du auch über die untenstehende Grafik downloaden kannst.

Den genauen Wortlaut der zu erfüllenden Bedingungen kannst Du dem Link zu § 30 (2) entnehmen.

 

Link zu § 30 (2) der Übergreifenden Schulordnung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis! Auch hier sollten die Aufnahmebedingungen bereits erfüllt sein!

Abschlusszeugnis der Berufsfachschule II (BFS II)

  • Der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Religion oder Ethik und dem naturwissenschaftlichen Fach muss mindestens „gut“ betragen. Dabei darf die Note „ausreichend“ nur einmal auftreten.
  • Der Notendurchschnitt in den übrigen Fächern – außer Sport – muss mindestens „befriedigend“ betragen.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis! Auch hier sollten die Aufnahmebedingungen bereits erfüllt sein!

 

Link zu § 31 der Übergreifenden Schulordnung

Endnoten der Klassenstufe 10 einer IGS

Grundlage für die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe sind die Noten der mittleren Leistungsebene (E oder E1).

Die Noten der Leistungsebene E2 werden um eine Notenstufe besser gewertet.

Unter diesen Voraussetzungen gelten die Bedingungen des Übergangs von der Realschule Plus in die gymnasiale Oberstufe, die in der oben stehenden Pdf-Datei zusammengefasst wurden.

Die Aufnahmebedingungen wurden zusammengefasst und gekürzt. Ihren genauen Wortlaut und Spezialfälle findest Du unter dem hier angegebenen Link.

 

Link zu § 30 (3) der Übergreifenden Schulordnung

Aufnahmeprüfung

Es erfolgt eine schriftliche Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache und eine mündliche Prüfung in einem der Fächer Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Physik, Chemie oder Biologie.

In allen Fächern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht werden. Die Note „ausreichend“ in einem oder zwei Fächern kann durch mindestens „gut“ in anderen geprüften Fächern ausgeglichen werden.

Die Prüfung findet nach Festlegung durch die aufnehmende Schule an zwei Tagen innerhalb der letzten fünf Unterrichtstage vor Beginn der Sommerferien statt.

Termine der Aufnahmeprüfung sind jeweils am Schuljahresende.

 

Link zu § 30 (5) der Übergreifenden Schulordnung