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FAQ

Ich bin zur Zeit in der 10. Klasse eines Gymnasiums und möchte an das Aufbaugymnasium wechseln. Geht das?

Das Aufbaugymnasium bietet spezielle Angebote für Schülerinnen und Schüler, die aus der Realschule und der IGS kommen. Deswegen ist ein Wechsel von einem Gymnasium in unsere 11. Jahrgangsstufe in der Regel nicht möglich. Ausnahmen kann es geben z.B. bei einem Umzug oder Zuzug aus dem Ausland. – Wer eine besondere künstlerische Begabung hat und sich besonders intensiv mit Bildender Kunst beschäftigen möchte, kann sich allerdings am Landeskunstgymnasium bewerben, das dem Aufbaugymnasium angeschlossen ist. Hier werden auch Schülerinnen und Schüler aus einem Gymnasium aufgenommen.

 

Ich muss mit dem Bus oder der Bahn nach Alzey fahren. Werden die Kosten übernommen?

Ab der 11. Klasse muss die Fahrkarte selbst beantragt und bezahlt werden. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern nicht überschritten werden, ist eine Schülerfahrtkostenübernahme möglich. Näheres dazu unter Kreisverwaltung Alzey-Worms. Für den nördlichen Teil des Kreises ist  der Rhein-Nahe Verkehrsverbund (RNN) zuständig (www.rnn.info), für den südlichen Bereich der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN, www.vrn.de).

 

Wie sind die Bedingungen, wenn ich einen Internatsplatz haben möchte?

Prinzipiell besteht ein Anspruch auf einen Internatsplatz, wenn der einfache Schulweg von der Haustür bis zur Schule eine Stunde oder länger dauert. – Die Internate sind geöffnet von Sonntagabend bis Freitagnachmittag, d.h. alle Internatsschüler*innen müssen am Wochenende das Internat verlassen. Zur Zeit kostet ein Internatsplatz 3.600,- € pro Jahr; in zehn Raten à 360,- € wird dieser Betrag eingezogen. Darin enthalten sind die Unterkunft und die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Imbiss und Abendessen). Bei Interesse empfehlen wir unbedingt eine Besichtigung der Internate im Rahmen des Info-Tages (1. Samstag im Februar). Ein Rechtsanspruch auf einen Internatsplatz besteht nicht, die Plätze werden nach Verfügbarkeit vergeben.

 

Ich bin in der 10. Klasse einer IGS und erhalte keine Berechtigung für die Oberstufe. Kann ich dann trotzdem auf das Aufbaugymnasium wechseln?

Die Bedingungen für einen Wechsel in die Oberstufe sind einheitlich geregelt. Wer keine Berechtigung für den Besuch der Mainzer Studienstufe (MSS) erhält, kann weder  an der IGS noch an einem Gymnasium direkt aufgenommen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren (letzte Schulwoche vor den Sommerferien, Montag und Dienstag). Wird diese bestanden, kann man in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.

 

Ein Onkel von mir hat gesagt, am Päda (gebräuchlicher Titel für unsere Schule, d. Red.) bekäme man das Abitur „geschenkt“; im Zug hat mir vor kurzem aber eine ehemalige Schülerin erzählt, bei euch wär‘ es „sauschwer“; was stimmt denn jetzt?

Von dem Gerücht, dass man bei uns das Abitur geschenkt bekäme, haben wir auch schon gehört. Und es stimmt natürlich nicht. Die zentralen Abiturelemente in Deutsch, Mathematik  und Englisch werden am Aufbaugymnasium genauso abgeprüft wie an jedem anderen Gymnasium, und unsere Abiturarbeiten werden im Ministerium mindestens genauso kritisch überprüft wie die Aufgaben aus den anderen Gymnasien. 

Andererseits bieten wir schon verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an (spezielle Förderstunden) und wissen, dass unsere Schülerschaft aus sehr unterschiedlichen Schulen herkommt und deshalb zu Beginn etwas mehr Zeit braucht, um sich an das Arbeiten in der Oberstufe zu gewöhnen. Aber am Ende muss jeder und jede sehen, dass er oder sie „die Kurve kriegt“, und das kann für den einen oder die andere schon sehr schwer sein.